Alleinerziehend

 

Alleinerziehend - da machen wir uns mal nichts vor - bedeutet NICHT, dass ein Elternteil mal eben Brötchenholen gegangen ist, beruflich stark eingespannt oder nur an den Wochenenden präsent ist.

 

Alleinerziehend bedeutet, dass man komplett allein das Kind versorgt. Mit allem, was dazugehört, auch finanziell.

Man ist nicht nur täglich damit beschäftigt, den Wahnsinn des Alltags zu koordinieren, sondern man trägt oftmals auch die finanzielle Verantwortung allein.

 

Der Gesetzgeber hat sich dazu etwas feines ausgedacht: kommt der unterhaltspflichtige Elternteil seiner finanziellen Verpflichtung nicht nach, springt der Staat ein unter dem Titel "Unterhaltsvorschuss". Er zahlt also anstelle des Schuldners den Unterhalt.

 

Klingt erstmal doch sehr nett.

 

Ist aber eine Mogelpackung.

 

1. Der Unterhaltsvorschuss gleicht sich nicht der in Deutschland gültigen "Düsseldorfer Tabelle" an, die nach Alter des Kindes gesplittet und nach der Höhe des Einkommens des Schuldners, aber nach Abzug des hälftigen Kindergeldbetrages errechnet wird. Stattdessen gibt es dort Mindestsätze, die nichts anderes bedeuten, als dass sich irgendein Bürohonk mal ausgedacht hat, was mag wohl so ein Kind im Monat an Geld beanspruchen. Realistisch sind die Beträge keinesfalls, auch wenn sie mittlerweile etwas angehoben wurden.

 

2. Der eigentliche Witz jedoch ist der Zeitraum, in dem der Betrag gewährt wird: ganze 72 Monate hat der Gesetzgeber vorgesehen. Wow. Beeindruckend, gell? Das bedeutet, dass nach maximal 72 Monaten das Kind also in der Lage ist, SELBST für den Unterhalt zu sorgen, sofern der Schuldner dieses immer noch nicht erledigt.

 

72 Monate - das sind sechs Jahre. Ein Schulkind also.

 

Aber es klingt in der Formulierung doch anders. Diese 72 Monate darf man sich nämlich einteilen, bis längstens zum 12. Lebensjahr wird es gewährt.

Wenn man also sparsam handelt, und diese 72 Monate auf 144 Monate verteilt, dann kann man bis zum 12. Lebensjahr des Kindes den Betrag in Anspruch nehmen.

 

Soweit das möglich ist - denn der Gesetzgeber sagt auch, dass man - bevor man andere Leistungen bezieht - VERPFLICHTET (!!) ist, den Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

 

Der Unterhaltsvorschuss muss natürlich vom Schuldner zurückgezahlt werden. Sofern man nicht direkt beim Jugendamt eine Beistandschaft für das Kind eingerichtet hat, die (angeblich) die rechtlichen Interessen des Kindes dem Schuldner gegenüber vertreten soll, muss man sich als Zahlungsempfänger selbst sehr intensiv darum bemühen, dass der Schuldner es auch wirklich zurückzahlt.

 

Die Beistandschaft selbst kingt ja nett, aber ist tatsächlich in den meisten Fällen komplett überfordert und so verläuft diese Spur gern im Sande.

 

Ansonsten muss man sich selbst oder per Anwalt bemühen, dem Schuldner immer wieder ins Gedächtnis zu rufen, dass ER ja Schulden beim Staat und letztendlich auch beim Kind hat und sich um die Rückzahlung kümmern muss.

 

Was den meisten Schuldner aber sowas von scheissegal ist. Die sitzen das sehr gern aus. Natürlich verjähren diese Beträge nicht und er wird den Rest seines Lebens mit der Unterhaltsrückforderung belästigt werden.

 

Aber das hilft in dem Fall dem Kind wenig.

 

Der Begriff "Kinderarmut" deutet es schon an: die KINDER leiden darunter. Nicht die betreuende Person ist es, die sich davon halt keine Schuhe, Schmuck oder dergleichen kaufen möchte, sondern das Geld dient der Versorung des Kindes. Die betreuende Person zahlt - wie das Wort schon sagt - mit der Betreuung, der andere Elternteil mit dem finanziellen Ausgleich.

 

Im Alltag sieht das allerdings so aus, dass der Unterhalt niemals die tatsächlichen Kosten deckt, aber gut, das ist eine andere Sache.

 

Der Elternteil, der nun den Unterhaltsvorschuss in Anspruch nimmt FÜR das Kind muss sich nachweislich bemühen ob er a) überhaupt noch berechtigt ist und b) sich intensivst darum bemüht, den Unterhaltsschuldner auch dazu zu bringen, den Unterhalt zu leisten.

 

Das bedeutet dann, dass sagen wir mal die Mutter, bei der das Kind lebt, ständig mit Papierkram und Rechtfertigungen beschäftigt ist, um ein paar Euro zu bekommen, die sowieso zu wenig sind, aber besser als nichts, ich weiss, wohingegen der Unterhaltsschuldner sich darum gar nicht sorgen muss.

 

Mir erschließt sich bis heute nicht, was in den Köpfen dieser Schuldner vor sich geht, die wissentlich ihrem Kind eine finanzielle Unterstützung versagen und dem KInd damit im vollen Bewusstsein Schaden zuführen. So, als würde man im Auto zwar den Kindersitz benötigen, ihn aber einfach weglassen, soll das KInd doch sehen, wie es sich selbst hilft.

 

Genauso sieht es aus, ihr Schuldner da draußen.

 

Aber wie bekommt man so einen verantwortungslosen Schulder zur Zahlung?

 

1. Anhebung des Unterhaltsvorschusses in Höhe der Düsseldorfer Tabelle. Damit diese Kinder den KInder derer, die Unterhalt gezahlt bekommen, angeglichen werden. Somit muss nicht zweimal Unterhalt nachgefordert werden: der Unterhaltsvorschuss und der Restbetrag zum eigentlichen Unterhalt separat.

 

2. Dauer des Unterhaltsvorschusses auf mindestens 18 Jahre, spätestens bis Abschluss der ersten Ausbildung. So, wie der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle auch.

 

Damit würde man a) denjenigen, die die Kinder versorgen, mehr Unterstützung geben und sie nicht zwingen, die Kinder zu früh und zu lange in eine Fremdbetreuung zu geben, damit sie zusätzlich zum Kind noch eine Vollzeitbeschäftigung nachgehen müssen, um den Unterhaltsmangen auszugleichen. Und b) der Staat würde sich mehr anstrengend, um die Zahlungen wieder reinzubekommen.

 

Es gäbe da ja auch viele Möglichkeiten: wer Unterhalt schuldet wird zwangsvasektomiert. Ja ja, bisschen hart, aber bei Wiederholungstätern das Mittel der Wahl. oder auch, dass man dafür einen Führerscheinentzug bekommt, keine Kredite beantragen darf, dass gilt auch für Handyverträge: Du nicht zahlen, Du nicht Handy,

 

Oder Einträge in die Schufa. Dass zieht ebenfalls Unannehmlichkeiten nach sich.

 

Der Schuldner dürften ebenfalls keine weiteren Leistungen beziehen, sofern er selbst diese Unterhaltsvorschussleistung dem Amt schuldet.

Hinweis an den Arbeitgeber, öffentliche Mitteilung in den Zeitungen, etc.

 

Möglichkeiten gibt es einige. Es MUSS klar sein, dass es sich nicht um ein Kavaliersdelikt,, sondern um den Missbrauch von Staatseinnahmen und um schwerwiegende Vernachlässigung des Kindes handelt. Eine nicht gesicherte finanzielle Versorgung des Kindes bedeutet immer, dass der Schuldner gefährdend gehandelt hat und das muss entsprechend bestraft werden.

 

Nur so kann sich dauerhaft einbrennen in die Schädel derer, die zeugen ohne Verantwortungsgefühl: DU wirst ein Leben lang schwere Probleme haben, wenn Du Dich vor dieser Verpflichtung drückst. Also nutze Verhütung oder trage die Konsequenzen.